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Leasingrückgabe - Check

Wenn der Tag der Leasingrückgabe immer näher rückt, wird es Zeit sich über den Zustand eures jahrelangen Begleiters Gedanken zu machen. Denn wer denkt mit Mängeln oder Schäden aus dem Leasingvertrag zu kommen ohne vorher den Fahrzeugaufbereiter zu besuchen, erlebt häufig böse Überraschungen. Im Leasingvertrag ist oft nicht genau umschrieben, welche Abnutzungserscheinungen zulässig sind. Dabei wird unterschieden zwischen gewöhnlichen Gebrauchs- spuren und Mängeln oder Schäden.

Gewöhnliche Gebrauchsspuren:
Für gewöhnliche Gebrauchsspuren muss der Leasingnehmer keinen Ersatz leisten, da diese durch die Leasingraten abgegolten werden. Gewöhnliche Gebrauchsspuren sind solche, die im normalen Betrieb des Fahrzeugs auftreten, wie z.B. kleine Steinschlagspuren auf der Windschutzscheibe oder der Lackoberfläche.

Mängel und Schäden:
Von den Gebrauchsspuren zu unterscheiden sind Mängel und Schäden. Sie gehen über die Kategorie der auf übermäßiger Nutzung beruhenden Gebrauchs- spuren hinaus. Das Fahrzeug muss am Vertragsende frei von Mängeln und Schäden sein, wie z.B. Dellen, große Kratzer, Brandlöcher oder Beschädigungen an Felgen.

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